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Hilfe

Was macht der Fristomat?

Der Fristomat unterstützt bei der rechnerischen Ermittlung von Fristen und Wiedervorlagen. Er berechnet Fristenden auf Basis von Kalender- oder Arbeitstagen, berücksichtigt Wochenenden und gesetzliche Feiertage nach Bundesland und verschiebt Fristenden automatisch auf den nächsten oder vorherigen Arbeitstag, falls das errechnete Datum auf einen freien Tag fällt.

Alle Berechnungen erfolgen lokal im Browser. Es werden keine Daten an einen Server übertragen.

Haftungshinweis: Der Fristomat unterstützt bei der rechnerischen Ermittlung von Fristen und Wiedervorlagen. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Besondere gesetzliche Fristenregelungen, Zustellfiktionen oder fachrechtliche Sonderregelungen sind durch die Nutzerin oder den Nutzer eigenständig zu berücksichtigen.

Datenschutz

Der Fristomat arbeitet vollständig lokal in Ihrem Browser. Es findet keine Datenübertragung an externe Server statt. Einträge der Fristenliste und Einstellungen werden ausschließlich im LocalStorage Ihres Browsers gespeichert und verlassen Ihr Gerät nicht.

Feiertagslogik

Die Feiertagsberechnung erfolgt dynamisch für das jeweilige Berechnungsjahr. Das Osterdatum wird algorithmisch (Anonymer Gregorianischer Algorithmus) ermittelt. Alle davon abhängigen Feiertage (Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam) werden entsprechend berechnet.

Es werden die bundesweiten Feiertage sowie alle relevanten länderspezifischen Feiertage berücksichtigt. Regionale Sonderregelungen innerhalb einzelner Bundesländer (z. B. Fronleichnam in Sachsen nur für bestimmte Gemeinden) werden vereinfachend nicht vollständig abgebildet.

Beispielberechnungen

Szenario Einstellung Erwartetes Ergebnis
14 Kalendertage ab 16.05.2026 Kalender, Sa+So frei, Starttag nicht mitzählen, NRW, → nächster AT Fristende 30.05.2026 (Sa) → 01.06.2026 (Mo)
10 Arbeitstage ab 18.05.2026 Arbeitstage, Sa+So frei, keine Feiertage, Starttag nicht mitzählen Fristende 01.06.2026 (Mo)
1 Monat ab 31.01.2026 Kalender, Starttag nicht mitzählen Fristende 28.02.2026
1 Jahr ab 29.02.2024 Kalender, Starttag nicht mitzählen Fristende 28.02.2025 (kein Schaltjahr)

Berechnungslogik: Starttag mitzählen

Wenn „Starttag mitzählen" aktiviert ist, gilt das Startdatum als Tag 1 der Frist. Bei 14 Tagen ab dem 16.05. endet die Frist am 29.05.

Wenn „Starttag nicht mitzählen" (Standard), beginnt die Zählung erst am Folgetag. Bei 14 Tagen ab dem 16.05. endet die Frist am 30.05.

Wiedervorlage berechnen

Im Bereich „Wiedervorlage" können Sie ausgehend von einem Frist- oder Zieldatum ein Wiedervorlagedatum ermitteln. Der Vorlauf kann in Kalender- oder Arbeitstagen angegeben werden. Fällt das Wiedervorlagedatum auf einen freien Tag, kann es automatisch verschoben werden.

Beispiel: 1 Woche Vorlauf vor dem 30.06.2026 (Di) → Wiedervorlage 23.06.2026 (Di).